Umtausch gilt nur in besonderen Fällen


Archivmeldung aus dem Jahr 2000
Veröffentlicht: 28.12.2000 // Quelle: Stadtverwaltung

Bis zum Jahresende läuft für ganz bestimmte Autofahrer die Frist zum Umtausch des Führerscheins. Dieser Umtausch ist aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig geworden.
In folgenden Fällen besteht die Pflicht zum Umtausch bis zum 31.12.2000: Sie gilt für

  • Bürger mit der alten Fahrerlaubnisklasse 2 (LKW), die weiterhin die Klasse 2 haben möchten und mindestens 50 Jahre alt sind

oder
  • Bürger mit der alten Fahrerlaubnisklasse 3, die Fahrzeugkombinationen mit mehr als 12 Tonnen fahren wollen, d.h. Fahrzeuge mit 7,5t + Anhänger mit mehr als 4,5t und die mindestens 50 Jahre alt sind.

Um diese Fahrerlaubnisse weiter zu besitzen, sind ärztliche Kontrolluntersuchungen notwendig.

Für die übrigen Autofahrer bleibt es wie bisher: Ohne Umtausch können mit der alten Klasse 3 weiterhin Fahrzeugkombinationen bis zu 12 Tonnen, das heißt Fahrzeuge bis 7,5t mit 4,5t Anhänger gefahren werden.

Aufgrund der großen Nachfrage dauert der Umtausch derzeit bis zu zehn Wochen.
Verkehr
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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