Stadtplan Leverkusen


Zuschuss für Mitarbeiter bei freiwilliger Altersvorsorge

Bayer setzt Tarifvereinbarung um:
Neuregelung gilt auch für bereits abgeschlossene Verträge


Möglichkeiten zur Absicherung und zum Ausbau der Altersversorgung werden für die Tarifmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Bayer AG noch attraktiver: Sie erhalten ab Januar 2001 einen finanziellen Zuschuss vom Unternehmen, wenn sie ihre vermögenswirksamen Leistungen oder Teile ihres Urlaubsgeldes für die Altersvorsorge einsetzen. Eine Gesamtbetriebsvereinbarung zur Umsetzung der entsprechenden Tarifregelungen wurde jetzt von Unternehmensleitung und Betriebsrat unterzeichnet. "Die Stärkung der individuellen Vorsorge für das Rentenalter gewinnt zunehmend an Bedeutung", betont Personalchef Wolfgang Böckly mit Blick auf die zu erwartende Absenkung des Rentenniveaus in Deutschland. "Mit dem Zuschuss des Arbeitgebers wird die Eigenvorsorge um einen weiteren Baustein ergänzt."

Bis zum 29. September dieses Jahres können sich die Beschäftigten entscheiden, ob sie ihre vermögenswirksamen Leistungen (vwL) von jährlich 936 D-Mark für diese freiwillige Altersvorsorge einsetzen wollen. Dann erhalten sie vom Unternehmen zusätzlich 264 D-Mark – insgesamt fließen somit 1200 D-Mark in die freiwillige Altersvorsorge. Alternativ können vom tariflichen Urlaubsgeld 936 D-Mark eingesetzt werden. Auch dann stockt Bayer um 264 D-Mark auf. Das restliche Urlaubsgeld wird ausgezahlt. Es ist ebenfalls möglich, bereits abgeschlossene vwL-Verträge, wie beispielsweise Bausparverträge, ruhend stellen zu lassen und die Zahlungen in Höhe von 936 D-Mark sowie 264 D-Mark Bayer-Aufstockung für die Altersversorgung zu verwenden.

Im vergangenen Jahr haben sich rund 5.000 von insgesamt 33.000 Tarifmitarbeitern bei Bayer für die freiwillige Altersvorsorge entschieden. Sie bekommen ab 2001 ebenfalls den Zuschuss des Unternehmens. Gesamtbetriebsratsvorsitzender Erhard Gipperich erwartet, dass sich noch wesentlich mehr Werksangehörige für das Modell entscheiden: "Was die IG BCE in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten erreicht hat, sollte nicht verschenkt werden. Denn wer das Bayer-Angebot nicht annimmt, sollte sich drüber im Klaren sein, dass er oder sie freiwillig auf den Arbeitgeberzuschuss von 264 D-Mark verzichtet."

Auch Auszubildende und Teilzeitkräfte können einen solchen Vertrag abschließen, dessen Laufzeit grundsätzlich drei Jahre beträgt. Anschließend können sich die Beschäftigten neu entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung der Bayer AG vom 14.08.2000
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Letzte Änderungen: 14.08.2000