Stadtplan Leverkusen


Bienenhalter müssen ihre Tätigkeit anzeigen


Entsprechend der aktuell gültigen Fassung der Bienenseuchen-Verordnung ist jemand, der Bienen halten will, verpflichtet, dies bereits vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. Darauf weist das Veterinär-Amt der Stadt Leverkusen hin.

Die Anzeigepflicht wurde eingeführt, um im Falle eines Auftretens von Bienenseuchen wie der Amerikanischen (bösartigen) Faulbrut unverzüglich amtliche Untersuchungen durchzuführen und eine Verschleppung von Bienenseuchen an andere Standorte wirksam zu verhindern.

Die Stadt Leverkusen bittet daher insbesondere auch alle nicht organisierten Bienenhalter, ihrer Verpflichtung nachzukommen und die Standorte ihrer Bienenvölker beim Veterinäramt der Stadt anzuzeigen. Hierbei sind insbesondere Anzahl der Bienenvölker sowie deren Standorte anzugeben.

Bei Nichtbeachtung der Anzeigepflicht drohen neben empfindlichen Geldbußen auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, wenn von einem nicht angezeigten Bienenstandort eine Bienenseuche verschleppt wurde.

Entsprechende Anzeigen nimmt das Veterinäramt der Stadt Leverkusen, Miselohestr. 4, schriftlich oder fernmündlich unter der Telefonnummer 02 14/4 06-39 01 entgegen

Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 13.07.2000
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Letzte Änderungen: 13.07.2000